Energiesparen im Unternehmen > Energieaudit und erste Maßnahmen

Beim Energieaudit untersucht ein innerbetrieblicher oder externer gesondert qualifizierter Auditor systematisch den Energieverbrauch und die Energiekosten. Der / die Auditor:in identifiziert Einsparpotenziale, bewertet sie unter wirtschaftlichen Aspekten und erstellt einen konkreten Maßnahmenplan.

Ein solches Audit entspricht den Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von Paragraf 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247.

Für große Unternehmen sind solche Audits Pflicht. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren davon.

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