NRW > Rechtsanspruch für Solaranlagen auch auf geschützten Gebäuden

Besitzer:innen eines denkmalgeschützten Gebäudes bekommen ab sofort wesentlich einfacher eine Solaranlage genehmigt.

“Diese seien grundsätzlich zu erlauben, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellten”, stellte das Bauministerium am Dienstag in Düsseldorf klar.

Wer eine Solaranlage an oder auf einem Denkmal errichten lassen will, braucht dafür zwar eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Grundsätzlich gebe es darauf aber einen Rechtsanspruch, das liege nicht im Ermessen der Denkmalbehörde.

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