Die Ende des vergangenen Jahres verabschiedete Corporate Sustainable Reporting Directive #CSRD verpflichtet künftig Unternehmen dazu, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen – und ein eigenes #Nachhaltigskeitsreporting zu erstellen.
Die Europäische Union (EU) hat in den letzten Jahren eine wachsende Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erkannt und anerkannt, dass Unternehmen über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen Rechenschaft ablegen sollten. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der Kapitalmarktunion und des Finanzmarkts der EU.
Die EU hat Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz und Vergleichbarkeit von Unternehmensberichten über Nachhaltigkeit zu verbessern. Unternehmen werden ermutigt, Nachhaltigkeitsinformationen in ihre regulären Finanzberichte aufzunehmen, um Anlegern, Kunden und anderen Interessengruppen ein umfassenderes Bild ihrer Leistung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) zu vermitteln.
Die Kommission hat verschiedene Initiativen gestartet, um die Unternehmensberichterstattung zur Nachhaltigkeit zu verbessern. Dazu gehören Richtlinien, technische Standards und Leitlinien, die Unternehmen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten unterstützen sollen. Die EU plant außerdem, ein verpflichtendes EU-weites Standardformat für Nachhaltigkeitsberichte einzuführen, um die Vergleichbarkeit und Qualität dieser Berichte sicherzustellen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung spielt eine immer wichtigere Rolle bei der Entscheidungsfindung von Investoren und anderen Stakeholdern. Sie ermöglicht es, Unternehmen anhand ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu bewerten und Investitionsentscheidungen entsprechend auszurichten.
Die EU setzt sich dafür ein, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsziele klar definieren, messbare Indikatoren verwenden und ihre Fortschritte regelmäßig überprüfen. Durch eine verbesserte Unternehmensberichterstattung zur Nachhaltigkeit soll eine nachhaltigere und verantwortungsvollere Wirtschaft gefördert werden.