EU-Kommission definiert grünen Wasserstoff neu

Im Zuge der Verhandlungen zur Erneuerbare-Energien-Richtlinien (RED III) hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Definition von grünem Wasserstoff vorgelegt. Als grün gilt Wasserstoff nur, wenn die Bedingungen für PPAs, gleichzeitige Produktion von Strom und Wasserstoff sowie Zusätzlichkeit der erneuerbaren Energieanlagen erfüllt sind.

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